Der Vorsitzende des Jugend- und Kulturausschusses der Stadt Fürstenau,  Bürgermeister Gans, stellt im Namen von I. stellv. Vorsitzenden des Jugend- und Kulturausschusses der Samtgemeinde Fürstenau, stellv. SG Bürgermeister Nyenhuis,  fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt und der Jugend- und Kulturausschuss der Samtgemeinde beschlussfähig ist.