Sitzung: 18.11.2010 SG-Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: FG 20/020/2010
Die vom Landkreis Osnabrück bewilligte Zuweisung zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 aufgeteilt.
Es erfolgt hinsichtlich der seitens des Landkreises Osnabrück in Abzug gebrachten Investitionskosten keine Anerkennung einer Rechtspflicht.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: