Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Die vom Landkreis Osnabrück bewilligte Zuweisung zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 aufgeteilt.

Es erfolgt hinsichtlich der seitens des Landkreises Osnabrück in Abzug gebrachten Investitionskosten keine Anerkennung einer Rechtspflicht.


Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: