Sitzung: 16.11.2010 Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: FG 20/016/2010
a) Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge um 581.000 €
von 5.272.300 €
auf 5.853.300 €
erhöht,
1.2 und Aufwendungen um 319.400 €
von 6.023.700 €
auf 6.343.100 €
erhöht,
1.3 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 0 €
nicht ändert,
1.4 das Jahresergebnis um 261.600 €
von -751.400 €
auf -489.800 €
vermindert,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 581.000 €
von 4.673.400 €
auf 5.254.400 €
erhöht,
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 319.400 €
von 5.265.400 €
auf 5.584.800 €
erhöht,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit um 43.000 €
von 2.028.800 €
auf 2.071.800 €
erhöht,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 43.000 €
von 2.271.400 €
auf 2.314.400 €
erhöht,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 242.600 €
nicht ändert,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 259.900 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand um 261.600 €
von -851.900 €
auf -590.300 €
vermindert,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
um 624.000 €
von 6.944.800 €
auf 7.568.800 €
erhöht,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
um 362.400 €
von 7.796.700 €
auf 8.159.100 €
erhöht,
in § 2
die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung nicht ändert,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht
werden dürfen, gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag um 1.450.000 €
von 3.900.000 €
auf 5.350.000 €
erhöht,
in § 5
die Steuersätze (Hebesätze) nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.
Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann erläutert die wesentlichen Positionen des I. Nachtragshaushaltsplanes 2010. Er weist darauf hin, dass Anfang November Kassenkredite in Höhe von rd. 5.300.000 € in Anspruch genommen werden mussten. Der genehmigungspflichtige Höchstbetrag der Kassenkredite in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung sollte daher entsprechend angehoben werden.
Die Mitglieder des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses sprechen sich dafür aus, den Höchstbetrag der Kassenkredite um 1.450.000 € von 3.900.000 € auf 5.350.000 € zu erhöhen.
Aufgrund einer Anfrage in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 18.02.2010 werden anschließend von der Verwaltung die noch nicht abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen mit den bisherigen Kosten und Einnahmen vorgestellt und erläutert. Die Aufstellung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Finanz- und
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt einstimmig: