Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):

 

·           Der Beschluss des Stadtrates vom 11.03.2010 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 61 der Stadt Fürstenau „SO Photovoltaikanlage Freizeit- und Ferienpark“ wird aufgehoben.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 46,3 Hektar der Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Fürstenau „SO Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstück 3/10 tw., 3/9, 3/6 3/1, 3/8, 16/10 tw., Flur 2, Flurstücke 44/9, 44/5 und 45/5.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 122,4 Hektar der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Fürstenau „SO Ferienhausgebiet und Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 16, Flurstücke 1/2, 149 und 115/2.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 75,0 Hektar der Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Fürstenau „SO Motorsportanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstücke 3/10 tw., 195, 169/2, 194, 159/1, 166, 179/1, 193/1, 193/2, 152/2, 147/2 und 16/10 tw.

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 73,0 Hektar der Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Fürstenau „SO Wochenendhausgebiet und Reitanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, 148, 100/2, 92, 146,

 

·           Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 25,0 Hektar der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Fürstenau „SO Messegelände Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstück 3/10 tw..