Beschluss: Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Rates nehmen die Information zur Kenntnis.

 


Seitens der Samtgemeinde Fürstenau   ist an die Mitgliedsgemeinde das zunächst inhaltlich nicht näher ausgefüllte Angebot gerichtet worden, die Aufgabe Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen zu übernehmen. Zur möglichen  inhaltlichen Ausgestaltung einer Übernahme ist bei der Samtgemeinde eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Die Teilnehmer der Gemeinde Berge sind in der Sitzung des Gemeinderates am 23.06.2010 benannt worden.

 

Die Defizite der Kindertagesstätten in den Mitgliedsgemeinden belaufen sich nach den beschlossenen Haushaltsplänen 2010 auf folgende Beträge:

 

-  Stadt Fürstenau       460.000   (3 Kindergärten)

-  Gemeinde Bippen   180.000   (1 Kindergarten, berücksichtigt ant. Kosten einer Krippe))

-  Gemeinde Berge     123.000    ( 2 Kindergärten)

 

Bei einer Übernahme durch die Samtgemeinde würden dieser Kosten in Höhe von 763.000 € entstehen, die so nicht alleine von der Samtgemeinde getragen werden können.

Zur Kompensation wurde seitens der Samtgemeinde der Vorschlag unterbreitet, die Samtgemeindeumlage um 4 Punkte zu erhöhen. Unter Berücksichtigung der für die Erhebung maßgeblichen Steuerkraftzahlen der Haushaltsjahre 2006 – 2010 bedeutet die Erhebung für die Gemeinde Berge eine Mehrbelastung von 52.200 €. Für die Gemeinde Bippen beträgt die Mehrbelastung 45.500 € und für die Stadt Fürstenau 144.100 €. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, die Bauhöfe insoweit „spitz“ abzurechnen, in dem die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde die Kosten erstatten, die dadurch entstehen, das Samtgemeindebedienstete der Bauhöfe gemeindliche Aufgaben wahrnehmen Die hierfür seitens der Samtgemeinde ermittelten Personal- und Sachkosten belaufen sich für die Gemeinde Berge auf 150.200 €, für die Gemeinde Bippen auf 153.000 € und für die Stadt Fürstenau auf 221.400 €.

 

Unter Berücksichtigung dieser Berechnung ergibt sich bei einer Aufgabenübertragung für die Stadt Fürstenau eine Minderbelastung von 94.500 €, für die Gemeinde Bippen eine Mehrbelastung von 15.500 € und für die Gemeinde Berge eine Mehrbelastung von 79.400 €.

In der ersten Sitzung  der Arbeitsgruppe wird zwar dem Grunde nach eine Aufgabenübertragung befürwortet. Seitens der Gemeinde Berge wurde deutlich gemacht, dass eine Aufgabenübertragung nicht mit einer finanziellen Mehrbelastung einhergehen darf und eine Kompensation zu erfolgen hat. Seitens der Gemeinde Bippen wurde darauf hingewiesen, dass noch ein Darlehn für den Kindergarten zu tilgen ist. Ferner sollte ermittelt werden, welche Investitionskosten von den Mitgliedsgemeinden in den vergangenen bzw. laufenden Haushaltsjahren getätigt worden sind.

 

Seitens der Samtgemeinde wurde zur Kompensation der Mehrbelastungen der Gemeinde Berge  folgender Vorschlag unterbreitet:

 

Der Gemeinde Berge werden für fünf Jahre jährlich 70.000 € bei der Erstattung der Bauhofkosten in Abzug gebracht. Nach fünf Jahren ist über die Höhe des Vorwegabzuges erneut zu verhandeln.

Die Samtgemeinde Fürstenau verpflichtet sich in Abstimmung mit der Gemeinde Berge zum 1. August 2012 in Berge eine Krippengruppe einzurichten.

 

Im Protokoll der Sitzung wurde klargestellt, dass die Abrechnung der Bauhofkosten für gemeindliche Arbeiten nach einem Durchschnittskostensatz je Mitarbeiter, unabhängig von Qualifikation und Alter erfolgen soll. Ebenso sollten die Maschinenkosten pauschal je Arbeitsstunde einbezogen werden. Diese Regelung kann nur für die drei Bauhofmitarbeiter gelten, die originär zur Samtgemeinde gehören. Bezüglich der ursprünglich bei der Gemeinde Berge angestellten Arbeiter, die nun bei der Samtgemeinde beschäftigt sind, muss es bei der getroffenen vertraglichen Regelung bleiben, dass die tatsächlich entstandenen Personalkosten der Samtgemeinde erstattet werden.

 

Ferner wurde in der Arbeitsgruppe Einigkeit darüber erzielt, dass alles, was über das Kernangebot der Kindertagestätten hinausgeht, Aufgabe der Mitgliedsgemeinde bleiben soll. Hierunter fallen insbesondere die Busbeförderung, die in den Gemeinden bestehenden genehmigten  sonstigen Tageseinrichtungen (Spielkreise) und Krabbelgruppen.

 

Hinsichtlich der zu klärenden Frage der Elternbeiträge bestand in der Arbeitsgruppe zunächst nur Einigkeit dahingehend, dass bei einer Aufgabenübertragung auch ein einheitliches Beitragssystem eingeführt werden müsse.

Die derzeitige Situation sieht so aus, dass die Gemeinde Bippen für vierstündige Betreuung einen Einheitsbeitrag von 80,- € erhebt, für eine fünfstündige Betreuung, die in Integrationsgruppen vorgeschrieben ist, einen Einheitsbeitrag von 92,- €. In der Stadt Fürstenau und der Gemeinde Berge hingegen erfolgt die Beitragsberechnung einkommensabhängig. Der Eingangsbetrag beträgt in Fürstenau, wo die Beiträge jährlich erhöht worden sind, 85,20 € und der Höchstsatz 153,40 € bei einer vierstündigen Betreuung. In Berge beträgt der Eingangsbeitrag 70,- € und der Höchstbetrag 135,- €. In Fürstenau wird darüber hinaus zwischen vier- und fünfstündiger Betreuung unterschieden, was in Berge nicht der Fall ist. Der Eingangsbeitrag für eine fünfstündige Betreuung beträgt in Fürstenau 106,50 €, der Höchstbeitrag 191,80 €.

 

Die derzeitige Beitragserhebung sieht in der Gemeinde Berge wie folgt aus:

a)    Kindergarten St. Servatius:

 

Von  83 Kindern, die derzeit den Kindergarten besuchen, zahlen im Endeffekt 23 Eltern aus eigenem Einkommen die Beiträge. Unter Berücksichtigung der Vorschul- und beitragsfreien Integrationskinder verbleiben 30 Zahlinder, bei denen in 7 Fällen die wirtschaftliche Jugendhilfe den Mindestbeitrag von 70 € übernimmt. Der Durchschnittsbeitrag beträgt insgesamt 95,57 €. Im Vorjahr belief der Durchschnittsbeitrag bei 30 Eigenzahlern auf 100,47 €.

    

b)    Kindergarten Leuchtturm


Im Kindergarten Leuchtturm sind von 15 Kindern, 4 Kinder als Vorschulkinder beitragsfrei. Von den 11 Zahlindern werden in zwei Fällen die Beiträge von der wirtschaftlichen Jugendhilfe getragen. Der Durchschnittsbeitrag beträgt 82,60 €.

 

Der durchschnittliche Beitragssatz beläuft sich in Berge für das Kindergartenjahr 2010/2011 auf 92,82 €, für das Kindergartenjahr 2010/2011 betrug der Durchschnittssatz noch 97,35 €. In Fürstenau liegen die Durchschnittssätze wie folgt: 103,55 € (2010/2011), 95,78 € (2009/2010).

 

Wegen der Verwaltungsvereinfachung spricht sich die Arbeitsgruppe für einen Einheitsbeitrag aus. Wobei klarzustellen ist, dass die Erleichterung vor allem bei der Abrechnung der Tagesmütter und der Großtagespflege eintritt. Die von den Eltern für die Inanspruchnahme dieser Leistungen zu bezahlenden Beiträge berechnen sich dem Grunde nach, nach den fiktiv anfallenden Kosten für eine Kindergartenbetreuung, jedoch umgerechnet auf Betreuungsstunden. Derzeit werden über das Familienservicebüro der Samtgemeinde 152 Fälle abgerechnet.

Unter Berücksichtigung des Defizitbetrages und der Interessenlage der Mitgliedsgemeinden hat sich die Arbeitsgruppe für folgende monatliche einheitliche Beiträge ausgesprochen:

 

a)    Für eine vierstündige Betreuung im Kindergarten:

ab dem 1.8.2011         85,00 €

ab dem 1.8.2012         90,00 €

ab dem 1.8.2013         95,00 €

 

(beim Besuch einer fünfstündigen Gruppe (I-Gruppe) erhöht sich der Beitrag um jeweils 20,- €)

 

b)    Bei einer vierstündigen Betreuung wird für einen Krippenplatz ein zusätzlicher Beitrag von 20,- € erhoben.

 

c)    Für Sonderöffnungszeiten werden je angefangene halbe Stunde 10,- € erhoben

d)    Der Elternbeitrag für das zweite zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 20,- € ermäßigt.

 

e)    Der Elternbeitrag für das dritte und jedes weitere zahlungspflichtige Kindergartenkind wird um 45,- € ermäßigt.

 

Die Besetzung der bisher in den Mitgliedsgemeinden bestehenden Kuratorien bzw. Ausschüssen sollte unverändert bis zur nächsten Kommunalwahl beibehalten werden.

 

Nach den Empfehlungen der Arbeitsgruppe soll die Übertragung der Aufgabe, wenn die Mitgliedsgemeinden zustimmen, zum 1.1. 2011 erfolgen.

 

Beigeordneter Bertke ist dankbar, dass die Samtgemeinde diese Aufgabe übernehmen will. Auch die Schulen befinden sich in der Trägerschaft der Samtgemeinde, leider verfügen die Schulen deshalb heute immer noch über die kleine Schulturnhalle in den Maßen 12 m x 24 m. Es ist die Aufgabe der Samtgemeinde auch hier entsprechende Voraussetzungen für die Ausübung des Schulsports zu schaffen.

 

Ratsherr Kamp bittet die Berger Mitglieder des Samtgemeinderates, hier auch Beigeordneter Bertke, sich noch stärker für die Erweiterung der Schulturnhalle in Berge einzusetzen.



 



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