Der vorliegende Entwurf
- der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau
- der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler
Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau
- des
Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau
wird als Satzung beschlossen.
(SG/SGR/003/2005
vom 13.10.2005, S.
Stellv.
Samtgemeindebürgermeister Schröder trägt vor, dass ihm Aussagen aus der
Bevölkerung zu Ohren gekommen sind, wonach man die Pflasterung auf dem Neuen
Friedhof hätte nicht machen sollen, sondern statt dessen auf dem Alten Friedhof
eine Toilettenanlage hätte errichten sollen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):