Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 28

Der vorliegende Entwurf

 

-    der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau

 

-    der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau

 

-    des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau

 

wird als Satzung beschlossen.

 

                        (SG/SGR/003/2005 vom 13.10.2005, S.

 

Stellv. Samtgemeindebürgermeister Schröder trägt vor, dass ihm Aussagen aus der Bevölkerung zu Ohren gekommen sind, wonach man die Pflasterung auf dem Neuen Friedhof hätte nicht machen sollen, sondern statt dessen auf dem Alten Friedhof eine Toilettenanlage hätte errichten sollen.

 

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (28 Ja-Stimmen):