Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15

Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

Die Gemeinde Berge stimmt dem Antrag der Segler Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH auf Ausnahme/Befreiung hinsichtlich der im Bebauungsplan Nr. 2 Berge „Industriegebiet Fürstenauer Damm“ festgesetzten Baugrenze für den nördlichen Hallenerweiterungsbau an der Straße Upberg zu.

 


Die Firma Segler Förderanlagen Maschinenfabrik GmbH hat unter Datum vom 10.08. einen Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 2 Berge „Industriegebiet“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze gestellt. Auf dem nördlichen Bereich des Firmengeländes befindet sich ein Bürogebäude der Firma, das ehedem als Mehrfamilienhaus genutzt wurde, nebst einer Garagenanlage. Die Firma Segler beabsichtigt die als Lagerraum genutzte Garage abzubrechen und die vorhandene Betriebshalle um 1,94 m zu verlängern, was zur Abwicklung eines anstehenden Großauftrages erforderlich ist. Sowohl Teile der bereits bestehenden Halle als auch zum Teil die Garage befinden sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Dies hängt damit zusammen, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes, der 1964 in Kraft getreten ist, das Flurstück 137/8 noch das Wegegrundstück darstellte und sich die Baugrenze nach eben diesem Flurstück richtet. Die Flurstücke 137/8 und 27/2 befinden sich im Eigentum der Firma Segler und werden nicht mehr als Wegegrundstück, sondern als Betriebsgelände genutzt.   

 

Gleichwohl ist die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, da die Grenze der überbaubaren Fläche überschritten wird. Tatsächlich ist der Grenzabstand des Hallenanbaus zur Straße Upberg jedoch größer als bei der vorhandenen Halle entlang der Straße Upberg.

 

Die baugenehmigungsrechtlich erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten.