Beigeordneter Bertke bemängelt in den Niederschriften die Unterscheidung zwischen Ratsfrau/-herr und Beigeordneter, hier sollten alle als Ratsmitglied bezeichnet werden.

Die Verwaltung verweist hier auf das Ratsinformationssystem, dass die Bezeichnungen vorgibt.

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben. Bürgermeister Brandt stellt fest, dass der öffentliche Teil der Niederschrift Nr. 2/2010 somit genehmigt ist.