Bürgermeister Brandt stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt und der Rat beschlussfähig ist.  

 

Stellv. Bürgermeister Apke beantragt für die CDU-Fraktion, die Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils -Haushaltsplanentwurf des Kindergarten Leuchtturm e.V. für das Kindergartenjahr 2010/2011- und -Wahrnehmung der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“- in öffentlicher Sitzung zu beraten. 

 

Bürgermeister Brandt verweist zum Haushaltsplanentwurf des Kindergarten Leuchtturm e.V. auf § 45 NGO, der eine nichtöffentliche Behandlung vorschreibt, wenn das öffentliche Wohl Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert. Im Haushaltsplanentwurf des Kindergarten Leuchtturm können bei nur zwei Angestellten schutzwürdige Interessen und wirtschaftliche und personenbezogene Daten offenbart werden.

 

Die Abstimmung über den Antrag auf Beratung des Tagesordnungspunktes Haushaltsplanentwurf des Kindergarten Leuchtturm e.V. in öffentlicher Sitzung hat folgendes Ergebnis:

 

7 Stimmen für die Beratung in öffentlicher Sitzung

8 Stimmen für die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

 

Damit wird der Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

 

Die Abstimmung über den Antrag auf Beratung des Tagesordnungspunktes Wahrnehmung der Aufgabe „Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen“ in öffentlicher Sitzung erfolgt einstimmig 15 Ja-Stimmen. Der Tagesordnungspunkt alt N 7 wird neu Ö 17.