a) Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 11.407.400 €
1.2 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 0 €
1.3 das Jahresergebnis mit 272.400 €
nicht ändert,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.887.800 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 10.385.500 €
nicht ändert,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit mit 1.317.800 €
nicht ändert,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit um 425.000 €
von 1.597.500 €
auf 2.022.500 €
erhöht,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit um 425.000 €
von 279.700 €
auf 704.700 €
erhöht,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 716.100 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand mit - 213.800 €
nicht ändert,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um 425.000 €
von 12.485.300 €
auf 12.910.300 €
erhöht,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts um 425.000 €
von 12.699.100 €
auf 13.124.100 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) um 425.000 €
von 279.700 €
auf 704.700 €
erhöht,
in
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in § 4
den bisherigen Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, nicht verändert,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):