Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 28

Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 08.07.2010 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 10.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                                   260.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                                   200.000,00 €


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (28 Ja-Stimmen):