Die vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 08.07.2010 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2009 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 10.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 260.000,00 €
Stadt Fürstenau 200.000,00 €
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):