Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21

Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes 2010 wird ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.


Den Mitgliedern des Stadtrates liegt der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes 2010 vor. Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann teilt mit, dass nicht mehr ganz so pessimistisch in die finanzielle Zukunft geschaut werden muss.

Der Haushaltsfehlbedarf im Ergebnishaushalt kann um 290.000,-- € vermindert werden und die Haushaltsannahmen zu Beginn des Haushaltsjahres 2010 haben sich leicht verbessert. Insbesondere haben sich die Gewerbesteuereinnahmen stabilisiert, aber leider auf einem niedrigen Niveau, die Beteiligung an der Einkommensteuer wird sich erhöhen, allerdings liegen die genauen belastbaren Daten erst in ca. drei Wochen vor.

Die Weiterleitung der Bedarfszuweisung zur Abdeckung alter Fehlbeträge – über 3,6 Mio. € sind noch vorhanden – durch die Samtgemeinde Fürstenau in Höhe von 200.000,-- € bedeutet aber, dass von der planmäßigen Haushaltsentlastung von 290.000,-- € lediglich 90.000,-- € oder knapp 30 % aus eigener Kraft voraussichtlich erwirtschaftet werden kann.

Der hohe Verlustvortrag aus Vorjahren wird in den nächsten Haushaltsjahren nicht abgebaut werden können. Das Gegenteil ist der Fall; jährlich kommt ein weiteres „Säckel“ an Belastungen hinzu. Daher muss Sparen auf allen Ebenen eine besonders hohe Priorität eingeräumt werden.

 

Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann erläutert die Eckdaten.


Der Stadtrat beschließt einstimmig: