Sitzung: 13.10.2005 Samtgemeinderat
Prüfung des Jahresabschluss
2004 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau (Abteilung Schmutzwasser,
Regenwasser, Bestattungswesen und Straßenreinigung)
Samtgemeindeoberamtsrat Weymann verweist auf die Beschlussfassung auf Seite 5 und teilt mit, dass der Beschluss einen Rechenfehler enthält, und zwar ist „abzüglich Ergebnisverwendung von ./. 9.203,25 € „ irrtümlich dem Jahresergebnis 2004 hinzugerechnet worden mit der Folge, dass der Gewinnvortrag von 112.619,40 € sich auf 94.212,90 € verringert. Der Beschluss muss richtig lauten:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2004
für das Wirtschaftsjahr 2004 mit einem Jahresverlust
in Höhe von ./. 54.892,02 €
abzüglich Ergebnisverwendung ./. 9.203,25 €
und der Lagebericht werden festgestellt.
Der Jahresverlust 2004 ist mit dem Gewinnvortrag 2003
in
Höhe von 158.308,17
€
zu verrechnen.
Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2005
beträgt
somit 94.212,90 €
(SG/SGR/002/2005 vom 13.10.2005, S.
Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift SG/SGR/002/2005 vom 30.06.2005 einstimmig (28 Ja-Stimmen) genehmigt ist.