Prüfung des Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau (Abteilung Schmutzwasser, Regenwasser, Bestattungswesen und Straßenreinigung)

 

Samtgemeindeoberamtsrat Weymann verweist auf die Beschlussfassung auf Seite 5 und teilt mit, dass der Beschluss einen Rechenfehler enthält, und zwar ist „abzüglich Ergebnisverwendung von ./. 9.203,25 € „ irrtümlich dem Jahresergebnis 2004 hinzugerechnet worden mit der Folge, dass der Gewinnvortrag von 112.619,40 € sich auf 94.212,90 € verringert. Der Beschluss muss richtig lauten:

 

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2004

für das Wirtschaftsjahr 2004 mit einem Jahresverlust

in Höhe von                                                                  ./.          54.892,02 €

abzüglich Ergebnisverwendung                                   ./.            9.203,25 €

und der Lagebericht werden festgestellt.

 

Der Jahresverlust 2004 ist mit dem Gewinnvortrag 2003

in Höhe von                                                                            158.308,17 €

 

zu verrechnen.

 

Der Gewinnvortrag für das Wirtschaftsjahr 2005

beträgt somit                                                                             94.212,90 €

 

 

                                                (SG/SGR/002/2005 vom 13.10.2005, S.

 

Weitere Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschrift SG/SGR/002/2005 vom 30.06.2005 einstimmig (28 Ja-Stimmen) genehmigt ist.