Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und der Stadtrat beschlussfähig ist. Hinsichtlich der Ladungsfrist des zusätzlichen Tagesordnungspunktes Ö 13. Verkehrsregelung in der Innenstadt verweist er auf § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau vom 20.03.2007.