Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die Gemeinden Wettrup und Bippen holen Kostenvoranschläge für Bongossiholz zur Neubeplankung der Brücke ein. Anschließend erfolgt eine entsprechende Vergabe über den Verwaltungsausschuss in beiden Gemeinden.


Die Grenze zwischen der Gemeinde Bippen und der Gemeinde Wettrup wird durch ein Gewässer II. Ordnung gebildet. Dieses Gewässer kann über eine Brücke überquert werden. Eigentümerin der Brücke sind entsprechend der Grenzsetzung  die Gemeinden Bippen und Wettrup jeweils zur Hälfte. Es besteht somit eine gemeinsame Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht dieses Bauwerks. Die Brücke ist mit Holzbohlen beplankt und kann somit auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen überquert werden. Neben der Holzbeplankung handelt es sich um ein Stahlrahmenbrückenbauwerk, welches ansonsten in tadellosem Zustand ist. Da die Holzbohlen insbesondere auf Wettruper Seite defekt sind und die Gefahr besteht, dass weitere Schäden entstehen, gab es Abstimmungen mit der Gemeinde Wettrup, möglichst noch im Herbst 2010 die Brücke gemeinsam mit neuen Holzbohlen zu beplanken. Diese Maßnahme kann von den jeweiligen Bauhöfen selbst durchgeführt werden, so dass in einer Gemeinschaftsaktion die Brücke in einigen Tagen wieder voll funktionsfähig ist.

 

Es liegen inzwischen Kostenschätzungen vor, die sich auf insgesamt rd. 11.000 € belaufen; diese Kosten werden zu je 50 % von den Gemeinden Bippen und Wettrup getragen.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):