a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2007 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 1.433.299,38 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 320.946,75 €
Soll-Einnahmen insgesamt 1.754.246,13 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 2.443.347,52 €
-
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt 320.946,75 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
Soll-Ausgaben insgesamt 2.764.294,27 €
-
Soll-Fehlbetrag 1.010.048,14 €
b) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2008 mit
- Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt 2.129.009,10 €
- Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt 391.189,59 €
Soll-Einnahmen insgesamt 2.520,198,69 €
- Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt 2.190.661,25 €
- Soll-Ausgaben
Vermögenshaushalt 391.189,59 €
(darin enthalten: Überschuss nach
§ 42 Abs. 3 Satz 2 GemHVO von 0,00 €)
- Soll-Ausgaben insgesamt t 2.581850,84 €
- Soll-Fehlbetrag 61.652,15 €
c) Gemäß § 101 NGO wird dem Bürgermeister für die Jahresrechnungen 2007 und 2008 Entlastung erteilt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen bei der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vorgelegt.
Der Landkreis Osnabrück, Kommunalaufsicht, hat zum Prüfungsergebnis keine Stellungnahme von der Gemeinde Bippen angefordert.
Herr Weymann erläutert kurz den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen 2007 und 2008.
Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):