Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 7

Entsprechend der Anmerkungen sind Kostenschätzungen für die internetfähige Touristinformation und die bürger- und kundenfreundliche Sanitärausstattung einzuholen.


Im Rahmen der neuen Kurortverordnung in Niedersachsen muss auch der „Staatlich anerkannte Erholungsort“ in einer vorgegebenen Frist neu beantragt werden. Die Gemeinde Bippen hat bei der Regierungsvertretung in Oldenburg den Antrag auf weitere Anerkennung als „Staatlich anerkannter Erholungsort“ 2009 gestellt. Alle für diese Anerkennung notwendigen Informationen und Materialien, die Teil des Prädikatisierungsverfahrens als Erholungsort sind, liegen vor. Auch das amtliche Gutachten des Deutschen Wetterdienstes Hamburg mit den klimatischen Beschreibungen, der klimatischen Beurteilung und der Zusammenfassung liegt als zentrale Grundlage des Anerkennungsverfahrens vor. Parallel dazu hat eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Bippen einen Qualitätskurs des Deutschen Tourismusverbandes absolviert, um so als Touristinformationsbüro zu wirken.

Im Rahmen der Bewertung der Örtlichkeiten des Gemeindebüros sind die Toilettenanlagen kritisch bewertet worden, so dass empfohlen wurde, die für die Besucher vorfindbaren öffentlichen Toilettenanlagen auf einen neuzeitlichen Stand zu bringen. Gleiches gilt für das Schaffen einer Möglichkeit einer Internetnutzung für Gäste. Für beide Maßnahmen sind entsprechende Vorarbeiten, Planungen und Kostenschätzungen erforderlich.


Der Jugend-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig (7 Ja-Stimmen):