Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ ist eine Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB parallel zum laufenden B-Planaufstellungsverfahren durchzuführen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (23 Ja-Stimmen):