Auf die Frage von Ratsherrn Hummert, ob die Einfassung der Grabstätten auf dem alten Friedhof an der Parkstraße überprüft werden, erklärt die Verwaltung, dass die Einfassung von Gräbern satzungsmäßig geregelt ist. Von den Steinmetzen bzw. Nutzungsberechtigten ist das Einfassen der Grabstätten mit Zeichnung und Angabe der Maße zu beantragen.