Der Landkreis Osnabrück hat mit Datum vom 11.06.2010 angezeigt, dass er von der Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2010 Kenntnis genommen hat. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, ist eine aufsichtsbehördliche Genehmigung nicht erforderlich. 

 

An der Bushaltestelle HRS ist eine Verkehrsschau durchgeführt worden, hierbei wurde festgestellt, dass auch PKW in die Busspur fahren und den Busverkehr behindern. Es sollen zwei neue Verkehrszeichen aufgestellt werden mit der Zusatzbeschilderung „Zufahrt nur für Busse“. Gleichzeit wird eine Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Im Verlauf der Verkehrsschau ist auch die Fußgängerbedarfsampel getestet worden. Da die Grünphase für Fußgänger als relativ kurz bemängelt wurde, soll nachträglich ein Pulkmelder angebracht werden, der erkennt, ob mehrere Fußgänger an der Ampel stehen und die Grünphase entsprechend verlängert.

 

An der Christian-Höveler-Straße muss die Einsicht in die Landesstraße gewährleistet sein, daher muss ein Rückschnitt der Hecke erfolgen. Die Einsicht auf die Ampel für Verkehrsteilnehmer der Landesstraße wird von den beteiligten Fachbehörden als gut beurteilt.

Durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen auf der L 60 haben keine nennenswerten Überschreitung ergeben.

 

 

Die Gemeinde Bippen hat zugestimmt, im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren Hekese und Bippen-Restrup die Wegegrundstücke Hekeser Kirchweg (Gemeinde Berge) und Hekeser Grenzweg (Gemeinde Bippen) zu tauschen. Derzeit verläuft die Grenze jeweils mittig des Weges. Das GLL soll nun in einem gemeinsamen Schreiben gebeten werden, diesen Flächentausch zu berücksichtigen.

 

 

Das GLL Osnabrück hat im Juni 2010 mitgeteilt, dass die für den Herbst 2010 vorgesehene vorläufige Besitzeinweisung im Flurneuordnungsverfahren Hekese um ein Jahr verschoben wird.

 

Die festgestellten Mängel an den Straßenbaumaßnahmen Pommernstraße, Schlesienstraße und Ostpreußenstraße werden noch in diesem Monat von der Firma Stüve behoben werden. Die Abnahme ist noch nicht erfolgt.

 

 

Die Oberwohnung im Hause Tempelstraße 8 wird nicht wieder vermietet, Teile der Wohnung werden vom Familienzentrum Pusteblume genutzt für die Einrichtung eines weiteren Spielkreises.