Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15

Im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren Hekese und Bippen-Restrup wird das Grundstück der Gemarkung Restrup, Flur 1, Flurstück 75/1 in Größe von 4.884 qm an die Gemeinde Berge übertragen und das Grundstück der Gemarkung Hekese, Flur 4, Flurstück 173/1, in Größe von 3.151 qm an die Gemeinde Bippen übertragen.

Die Umsetzung dieser Neuregelungen sollen die Verwaltungen der Gemeinden Bippen und Berge mit dem GLL abstimmen und für die Umsetzung vorbereiten.


Die Gemeinde Bippen ist derzeit im Flurbereinigungsverfahren Bippen-Restrup. Für die Gemeinde Berge gilt, dass das dortige Flurbereinigungsverfahren Hekese noch nicht abgeschlossen ist, hier insbesondere die Zuteilung noch nicht. Im Rahmen der Flurbereinigung Hekese wurde der Weg E 103, der zur einen Hälfte im Eigentum der Gemeinde Berge und zur anderen  Hälfte im Eigentum der Gemeinde Bippen ist, bituminös und teils in Schotter ausgebaut. Eine entsprechende Kostenteilung zwischen der Gemeinde Bippen und der Gemeinde Berge ist für den Weg E 103 nicht erfolgt.

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bippen-Restrup ist geplant, den Weg E 114 auszubauen. Auch dieser Weg gehört zur Hälfte der Gemeinde Berge und zur anderen Hälfte der Gemeinde Bippen.

Da für den Ausbau des Weges E 103 keine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Bippen im Rahmen des Hekeser Flurbereinigungsverfahrens erfolgt ist, wurde von der Gemeinde Berge angeregt, dass die Gemeinde Bippen somit gleichhandelnd auch auf eine Kostenbeteiligung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens für den Weg E 114 verzichten soll. Gleichzeitig wurde angeregt, ob es nicht sinnvoll ist, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Bippen-Restrup und dem nicht abgeschlossenen Flurbereinigungsverfahrens Hekese die Wege entsprechend zu tauschen, damit die gemeinsame Verantwortung für den Unterhalt der Wege so geklärt wird, dass sowohl die Gemeinde Bippen für einen Weg in Gänze verantwortlich ist und die Gemeinde Berge ebenfalls.

Dies ist ein in der Summe vernünftiger Vorschlag, da Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten durch einen solchen Wegetausch klar sind und auch eine entsprechende Kostenbeteiligung für die jeweils durchzuführende Maßnahme ist dann ebenfalls nicht erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird, dem Vorschlag der Gemeinde Berge folgend, vorgeschlagen, dass die Gemeindegrenzen somit entsprechend verschoben werden, indem der Weg E 103 mit dem Gemarkungsteil der Gemeinde Bippen mit einer Größe von 4.884 qm an die Gemeinde Berge geht und die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Bippen um den gesamten Weg E 114 mit einer Größe von 3.151 qm auch entsprechend verschoben wird.

 

Herr Nyenhuis ergänzt, dass dieser Wegetausch im Flurbereinigungsverfahren erfolgen kann und somit keine Kosten für die Gemeinden entstehen.


Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):