Sitzung: 21.06.2010 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltung: 1
Vorlage: BIP/029/2010
- Der Vorsitzende des Strassen- und Wegeausschusses erhält ab dem 01.07.2010 eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung in Höhe von 80,00 € monatlich.
- Die Satzung der Gemeinde Bippen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige vom 17.12.2001 ist entsprechend anzupassen.
Der
Vorsitzende des Strassen- und Wegeausschusses ist im Rahmen der Ausübung seiner
Ausschusstätigkeit ständig im gesamten Gemeindegebiet mit dem privaten Pkw
unterwegs, um gemeinsam mit Mitarbeitern des Bauhofs und Anderen u. a.
Straßenschäden abzustimmen, Holzfällaktionen durchführen zu lassen. Aufgrund
dieser herausgehobenen Funktion ergibt sich zwangsläufig ein über die
allgemeine Aufwandspauschale nicht gedeckter zusätzlicher Kostenrahmen. Da eine
Einzelfahrtabrechnung verwaltungstechnisch kaum durchführbar und sehr belastend
für alle Beteiligten ist, wird vorgeschlagen, dem Vorsitzenden des Strassen-
und Wegeausschusses eine Fahrtkostenpauschale für die regelmäßige Bereisung in
unserer Flächengemeinde zuzugestehen.
In
Anbetracht der ständig steigenden Pkw-Unterhaltungskosten, der laufenden Kosten
für Benzin / Diesel und den ständig steigenden Versicherungskosten, wird aus
Sicht der Verwaltung vorgeschlagen, eine Fahrtkostenpauschale von 80,00 €
monatlich festzulegen.
Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung):