Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

  1. Der Bürgermeister der Gemeinde Bippen erhält ab dem 01.07.2010 für die laufenden Fahrtkosten eine Pauschale in Höhe von monatlich 160,00 €.
  2. Die Satzung der Gemeinde Bippen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige vom 17.12.2001 ist entsprechend anzupassen.

Bei Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nimmt Bürgermeister Tolsdorf im Zuhörerraum Platz und übergibt die Leitung der Sitzung an I. stellv. Bürgermeister Imke.

 

Seit Mitte der 90er Jahre erhält der Bürgermeister der Gemeinde Bippen 103,00 € (ehemals 200,00 DM) für die Fahrtkosten, die mit der Ausübung des Amtes des Bürgermeisters und dem damit verbundenen Verwaltungshandeln zusammenhängen. Da die Fahrten zu einzelnen Standorten, Objekten, Bürgerinnen und Bürgern und anderen Absprachen in der Summe zunehmen, und insbesondere seit Mitte der 90er Jahre die laufenden Unterhaltungskosten eines Pkw erheblich – nicht nur durch die Benzinpreise – gestiegen sind, erscheint die Anpassung der Pauschale für die Fahrtkostenerstattung angemessen und vertretbar. Der hier vorgeschlagene Betrag ist deckungsgleich mit dem Betrag für die laufende Fahrtkostenerstattung der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden innerhalb der Samtgemeinde, die die Funktion des Bürgermeisters einschließlich der Verwaltungsverantwortung wahrnehmen.


Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):