Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15

  1. Der Antrag des Schützenvereins Ohrtermersch wird abgelehnt.
  2. Sportvereine erhalten grundsätzlich für Baumaßnahmen bis 50.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 15 %. Kosten, die den Betrag von 50.000,00 € übersteigen, werden mit 5 % bezuschusst.
  3. Der Zuschuss beträgt maximal 10.000,00 €.

    


Der Schützenverein Ohrtermersch hat einen entsprechenden Antrag auf Investitionskostenzuschuss für eine bauliche Maßnahme am Vereinsgebäude gestellt. Aufgrund der Grundsätzlichkeit dieses Antrags bedarf es einer Abstimmung sowohl im Verwaltungsausschuss als auch in den Fraktionen, wie mit derartigen Sanierungsanträgen in der Zukunft umgegangen werden soll. Der Rat der Gemeinde Bippen hat am 11.12.2000 nach Beratung beschlossen, dass Sport- und Reitvereine wegen ihrer großen jugendpolitischen Bedeutung für das Gemeindeleben Investitionsförderungen erhalten.

Das Schützenmusikkorps Hartlage-Lulle hat im Rahmen des Baus der Schützenhalle einen entsprechenden Zuschuss erhalten, mit dem besonderen Hinweis, dass es sich bei dem Schützenmusikkorps um eine Vereinsgliederung handelt, die in hohem Maße eine Jugendförderung im musikalischen Sinne leistet.

Vor dem Hintergrund des Antrags des Schützenvereins Ohrtermersch und zu erwartender weiterer Anträge in den Gemeindeteilen, ist in den Fraktionen grundsätzlich zu beraten, wie  zukünftig mit derartigen Förderanträgen umzugehen ist. Es ist damit zu rechnen, dass auch die anderen Schützenhallen in den Gemeindeteilen einen gewissen Renovierungsstau vor sich herschieben und daher wird der Umgang mit dem Förderantrag Ohrtermersch auch ein sehr grundsätzlicher sein.

Da es viele Schützenhallen in der Gemeinde gibt, kann hier sehr schnell durch kurzfristiges Handeln ein Finanzierungsvakuum aufgebaut werden, welches angesichts der Haushaltslage der Gemeinde Bippen kaum überschaubar ist.

Der Verwaltungsausschuss hat nach eingehender Beratung beschlossen und dem Rat empfohlen, die Investitionsförderung weiterhin nicht auf die Schützenvereine auszuweiten und auch Reitvereine nicht explizit in die Investitionsförderung aufzunehmen. Die gemeindliche Investitionsförderung bleibt entsprechend der bestehenden Beschlusslage ausschließlich auf Spotvereine begrenzt.

 

Herr Nyenhuis erklärt, dass die Schützenvereine zwar auch Jugendarbeit leisten, aber z. B. durch das Vermieten ihrer Hallen für private Zwecke über Einnahmen verfügen. Es ist nicht einzusehen, dass die Gemeinde dies bezuschusst. Die CDU-Fraktion stimmt einer generellen Beschränkung für Sportvereine zu.

 

Herr Hagen erklärt für die SPD-Fraktion, dass ursprünglich angedacht war, Zuschüsse nach dem Kriterium „Jugendarbeit“ zu gewähren, was jedoch angesichts der Vielzahl der Vereine und der gemeindlichen Kassenlage nicht umzusetzen ist. Einzelfallentscheidungen sind jedoch noch möglich.


Der Rat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):