Der Samtgemeinderat überträgt dem
Samtgemeindeausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen von
mehr als 100 Euro bis zu einem Wert von 2.000 Euro.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (30 Ja-Stimmen):
Der Samtgemeinderat überträgt dem
Samtgemeindeausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen von
mehr als 100 Euro bis zu einem Wert von 2.000 Euro.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (30 Ja-Stimmen):