Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Der geplante Radweg an der L 72 ist auf der Grundlage der Variante 2 der Planungsexpertise der Ingenieurplanung, Wallenhorst, aus dem Jahre 2001 an der nordwestlichen Straßenseite innerhalb des Straßenseitengrabens anzulegen.

 

2.   Mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, sind die Möglichkeiten einer Finanzierung zu erörtern mit dem Ziel einer konkreten Aufnahme des Radweges in das Mehrjahresprogramm.

 

3.   Hinsichtlich des Teilstückes in Settrup (550 m) ist die Herstellung eines Bürgerradweges mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, zu prüfen. 

 

4.   Das Ergebnis der Gespräche ist in der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vorzulegen.  


Samtgemeindeverwaltungsoberrat erläutert den derzeitigen Sachstand zum Neubau eines Radweges von Fürstenau nach Settrup an der L 72.

 

Samtgemeindeamtsrätin Kolosser führt aus, dass die Stadt Fürstenau sich bereits seit 1986 bemüht, den Radweg zu bauen. Im Jahr 1993 wurde bereits ein Antrag beim Nds. Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gestellt. Dem Bau wurde vom Ministerium grundsätzlich zugestimmt. Im Jahr 2001 wurde von der Ingenieurplanung, Wallenhorst, hinsichtlich einer möglichen Trassierung des Radweges eine Planungsexpertise mit 4 Varianten einschließlich der Kosten erarbeitet. Samtgemeindeamtsrätin Kolosser stellt die Varianten im Einzelnen vor und erklärt, dass die seinerzeit ermittelten Kosten auf der Grundlage einer konkreten Planung  überarbeitet werden müssen.

 

Beigeordneter Lühn fordert die Settruper Bürger auf, die Initiative zu ergreifen und die 550 m im Ortsteil Settrup als Bürgerradweg in Angriff zu nehmen. Die Herstellung eines Bürgerradweges sollte mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, erörtert werden.

 

Nach längerer Aussprache sprechen sich die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses dafür aus, dass der geplante Radweg an der L 72 auf der Grundlage der Variante 2 der Planungsexpertise der Ingenieurplanung, Wallenhorst, aus dem Jahre 2001 an der nordwestlichen Straßenseite innerhalb des Straßenseitengrabens angelegt werden soll.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, die Möglichkeiten einer Finanzierung zu erörtern mit dem Ziel einer konkreten Aufnahme des Radweges in das Mehrjahresprogramm.

 

 


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):