Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Auf der vorhandenen Freifläche im nordöstlichen Bereich des Friedhofes an der Haselünner Straße ist ein Rasengrabfeld für Erd- und Urnenbestattungen anzulegen. Außerdem sind auf dieser Fläche zwei Reihen für Urnenwahlgräber einzurichten.

 

2.   Im vorhandenen anonymen Erd- und Urnengrabfeld auf dem Friedhof an der Haselünner Straße ist für die Angehörigen eine Möglichkeit für die Anbringung von Gedenksteinen zu schaffen.

 

3.   Westlich vom Rasengrabfeld ist eine Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene herzustellen.

 

4.   Auf dem alten Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) ist das anonyme Urnengrabfeld gestalterisch aufzuwerten.

 

5.   Auf allen drei Grabfeldern sind Grabfeldmonumente aufzustellen. Der festgesetzte Kostenrahmen von insgesamt 13.300,00 € ist einzuhalten.  


Vor der Sitzung wurde der Kommunale Friedhof an der Haselünner Straße von den Mitgliedern des Werksausschusses besichtigt.

 

Die Mitglieder des Werksausschusses sprechen sich dafür aus, auf der vorhandenen Freifläche im nordöstlichen Bereich des Friedhofes an der Haselünner Straße ein Rasengrabfeld für Erd- und Urnenbestattungen mit eingelassener Grabplatte anzulegen. Auf dieser Fläche sind zusätzlich zwei Reihen für Urnenwahlgräber einzurichten. Außerdem ist im vorhandenen anonymen Erd- und Urnengrabfeld auf dem Friedhof an der Haselünner Straße für die Angehörigen eine Möglichkeit für die Anbringung von Gedenksteinen zu schaffen. Westlich vom Rasengrabfeld ist eine Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene herzustellen.

 

Auf dem alten Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) ist das anonyme Urnengrabfeld gestalterisch aufzuwerten. Auf allen drei Grabfeldern sollen Grabfeldmonumente aufgestellt werden, wobei der festgesetzte Kostenrahmen in Höhe von insgesamt 13.300,00 € einzuhalten ist.


Nach längerer Aussprache empfiehlt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):