Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18

1) Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von bis zu 25 Hektar der Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Fürstenau „SO Photovoltaikanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, Flurstück 152/2, 169/2 tw., 193/2 tw., 193/1 tw. sowie 65/3 tw. und 147/2 tw..

 

2) Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 86 Hektar der Bebauungsplan Nr. 62 der Stadt Fürstenau „SO Golfanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 16, Flurstück 1/2.

 

3) Auf der Konversionsfläche Pommern-Kaserne ist für einen Bereich zur Größe von ca. 56 Hektar der Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Fürstenau „SO Motorsportanlage Freizeit- und Ferienpark“ aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Gemarkung Fürstenau, Flur 1, 3/10 tw., 195, 193/2 tw., 169/2 tw. ,194, 159/1, 166 und 179/1.


Nach Aussprache beschließt der Stadtrat einstimmig (18 Ja-Stimmen):