Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 31

Aufgrund der Beratungen des Jugendpflegers der Samtgemeinde Fürstenau sowie den Vertretern der Jungen Union, der JUSOS und Schülervertretern vom 02.03.2010 wurde die Altersbegrenzung der Wählbarkeit auf 15 – 22 Jahre empfohlen. Das Wahlrecht bezieht sich auf die Altersgruppe zwischen 13 und 22 Jahre. Zudem erhalten die Schülervertreter eine beratende Stimme.


Samtgemeindebürgermeister Selter äußert, dass dieser Punkt mehrfach diskutiert worden ist und er allen Beteiligten rund um die Jugendpflege seinen Dank aussprechen möchte.

 

Beigeordneter Trütken bemerkt, dass die Mitglieder des Jugendforums bei der SPD/Bündnis 90-Die Grünen/Gruppe immer ein offenes Ohr finden werden.

 

 

Beigeordneter Spree führt aus, dass die Samtgemeinde Fürstenau die erste Gemeinde im Nordkreis ist, die ein Jugendparlament implementiert. Mit der Einrichtung des Jugendparlamentes soll eine altersadäquate Beteiligungsmöglichkeit junger Menschen in der Samtgemeinde Fürstenau verwirklicht werden.

Angestrebt werden sollte ein Jugendparlament, das nachhaltig eine tatsächliche Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Strukturen von Verwaltung und Politik der Samtgemeinde Fürstenau sichert.

Damit grenzt es sich deutlich gegenüber zeitlich begrenzten Planspielen, z.B. dem bereits abgehaltenen Jugendforum, ab.

Beigeordneter Spree nennt die drei wesentlichen Ziele des Projektes und erklärt, dass er als Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes stolz darauf ist, dass die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Beschlussvorlage von aktiven Mitgliedern der JU Fürstenau erarbeitet und formuliert worden sind.

 

Auf Anfrage wird seitens der Verwaltung klargestellt, dass die Anzahl der Mitglieder des zentralen Wahlvorstandes sieben Personen sein sollen (3 aus Fürstenau, 2 aus Bippen und 2 aus Berge).


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (31 Ja-Stimmen):