a)  Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          11.407.400 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                              11.407.400 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                   272.400 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             10.887.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            10.385.500 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.317.800 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                 1.597.500 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 279.700 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                716.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                               -213.800 €

 

festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    12.485.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   12.699.100 €

 

                                                                                                                                         

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 279.700 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 5.000.000 € festsetzt,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2010 auf 45 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                     

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.                       

 

 


Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann erläutert die allen Ratsmitgliedern vorliegende aktuelle Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010. Unter Ziffer 1.5 Jahresergebnis stand bei der vorherigen Haushaltssatzung eine Null.

 

Beigeordneter Spree erklärt, dass der zu fassende Beschluss zum vorliegenden Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2010 und Investitionsprogramm 2010-2013 ein Erstlingswerk in doppischer Buchführung und Doppik ein Kunstwort ist, dass die doppelte Buchführung in Konten abkürzt. Der Haushaltsplan selbst scheine für ihn ein Kunstwerk aus Produktrahmen-Kontenrahmen- und Zuordnungsvorschriften zu sein. Aber es scheine nur so. Tatsächlich spiegelt er die reale Finanzwirtschaft der Samtgemeinde Fürstenau wieder. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt, ein solider Finanzhaushalt und die Tatsache, dass im Gesamtergebnisplan die ordentlichen Erträge die ordentlichen Aufwendungen um 272400 Euro übersteigen sind positive Aspekte und geben Anlass zum Optimismus. Damit ist die heutige Beschlussfassung einen Haushaltssicherungskonzeptes nicht erforderlich. Die konsequente Konsolidierungs-Politik der zurückliegenden Jahre, das Einwerben von Bedarfszuweisungen und Strukturhilfen hat zu einer Entschuldung in Höhe von 2,4 Millionen Euro beigetragen. Wenn diese Anstrengungen weiter fortgeführt werden, sollte auch in den kommenden Jahren aus eigener Kraft ein weiterer Schuldenabbau möglich sein  für künftige Investitionen.

Beigeordneter Spree führt weiter aus, heute einen genauen Überblick über das vorliegende Zahlenwerk zu haben, jedoch wegen der Datenflut nicht den Durchblick im Detail. Deshalb werde vor entsprechenden Auftragsvergaben sicherlich erneut nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden müssen.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung sind in den Ausschüssen schon einige Haushaltsbeschlüsse gefasst worden. Dazu erfolgen vom Beigeordneten Spree zwei Anmerkungen:

 

„Die Sicherheit und der Schutz unserer Feuerwehrkameradinnen und Kameraden hat höchste Priorität. Daher sind die Aufwendungen für Dienst- und Schutzkleidung sowie die Ersatzbeschaffung von Handsprechfunkgeräten über je 10000 € notwendig und gerechtfertigt. Eine Erhöhung der Ansparsumme für Feuerwehrfahrzeuge über die Summe von 75000 € hinaus wird von uns weiterhin abgelehnt.

 

Haushaltsmittel für die Schulen in der Samtgemeinde werden nach der bewährten Budgetierung zur Verfügung gestellt. Damit sind alle Ausgaben für den regelmäßigen Neuerwerb bzw. Ersatz von Lehr- und Lernmaterialien zu finanzieren. Zusätzliche Mittel, beispielsweise in Höhe von 10000 € in den Jahren 2010, 2011, 2012 für die Erneuerung der Ausstattung des Physikraumes in der HRS Berge müssen die absolute Ausnahme sein. Wir stimmen dieser Maßnahme nur zu, damit der Schule mit ihren Schülerinnen und Schülern kein Nachteil im Wettbewerb mit anderen Schulen entsteht.

Die Schulleitungen stehen in der Pflicht ihre Mittel bedarfsgerecht einzusetzen.“

 

Beigeordneter Trütken erwidert, dass die wesentlichen Kernpunkte genannt worden sind und die Samtgemeinde Fürstenau auf dem Weg der Besserung ist. Es habe sich kleine „Gesundheitsprämien“ aus Hannover und Osnabrück erhofft. Zum neuen kommunalen Finanzwesen müssen Vergleichwerte vorgelegt werden. Unabhängig von der Art und Weise der Buchführung muss das politische Ziel gesetzt werden, gemeinsam zum Wohle der Samtgemeinde Fürstenau zu arbeiten.

 


Nach Aussprache beschließt der Samtgemeinderat einstimmig (32 Ja-Stimmen):