Die Genehmigung der Niederschrift SG/SGR/05/2009 vom 06.11.2009 wird zurückgestellt, da sie noch nicht vorliegen.

 

Einwendungen gegen Form und Inhalt der Niederschrift SG/SGR/04/2009 vom 01.10.2009 und SG/SGR/06/2009 vom 10.12.2009 werden nicht erhoben. Der Ratsvorsitzende stellt fest, dass damit die vorstehenden Niederschriften einstimmig (31 Ja-Stimmen) genehmigt sind.