Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15

Der Rat beschließt vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die sich im nichtöffentlichen Teil ergeben einstimmig (15 Ja-Stimmen):

 

a)    Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.      im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.071.200 €

1.2  die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.150.600 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                    -79.400 €

 

2.      im Finanzhaushalt

 

 2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               1.904.900 €

 2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              1.978.200 €

 

 2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                      261.600 €

 2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     261.600 €

 

 2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                             0 €

 2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   39.900 €

 

 2.7 Finanzierungsmittelbestand                                                                -113.200 €

 

 festsetzt,

 

 Nachrichtlich:

 -Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                       2.166.500 €

 -Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                      2.279.700 €

 

 in § 2

 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen  Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 300.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)          360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                    360 v.H.

 

2.   Gewerbesteuer                                                                                        360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahr 2010 – 2013 wird beschlossen.

 

 

 

 

 

                                                                                                                                 

 

                                                                                                                                                    

 

 


Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2010 liegt den Ratsmitgliedern vor.  

 

Als investive Maßnahmen für 2010 sind der Ausbau der Straße „Am Tempelskamp“ und der Fußweg im Baugebiet „Hoher Esch“ sowie der Umbau der Gemeindeverwaltung vorgesehen.

 

Bei der Durchsicht und Vergleich mit den anderen Produkthaushalten der anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau ist festzustellen, dass die Gemeinde Berge Unterhaltungsaufwendungen für den Bauhof für auf eigene Rechnung angeschaffte Geräte in größerem Umfang, nämlich in Höhe von 18.500 € hat. Bei der Stadt Fürstenau fallen derartige Kosten nicht an, da alle auch ausschließlich städtisch genutzten Geräte durch die Samtgemeinde angeschafft und unterhalten werden. Bei der Gemeinde Bippen beläuft sich der Unterhaltungsaufwand für Eigengeräte und Fahrzeuge auf ca. 2.900 €. In Abstimmung mit der Gemeinde Bippen sind gleichlautende Schreiben an die Samtgemeinde gerichtet worden mit der Bitte um Überprüfung, ob es aus Gleichbehandlungsgründen nicht gerechtfertigt ist, die laufenden Kosten für die gemeindeeigenen Geräte und Fahrzeuge, wenn sie denn schon von den Gemeinden auf eigene Rechnung beschafft worden sind, zu tragen.

 

Unter Berücksichtigung der samtgemeindlichen Übernahme dieser Kosten ergibt sich ein Jahresergebnis von – 94.400 €. Die entsprechende geänderte Haushaltsatzung sowie der Gesamtergebnisplan liegen ebenfalls vor.

 

Eines Haushaltskonsolidierungskonzeptesbedarf es nicht, da das Defizit des Haushaltsjahres 2010 durch die zu erwartenden Überschüsse der Jahre 2010 und 2011 ausgeglichen werden kann. Ein Ausgleich mit Rücklagen aus Vorjahren ist gesetzlich nicht zulässig, sondern lediglich mit Überschüssen aus Folgejahren.

 

Da der Produkthaushalt als solcher nicht einfach händelbar ist, ist zur Erläuterung eine Tabelle mit den einzelnen „Haushaltsansätzen“ geordnet nach Einnahmen und Ausgaben beigefügt.  Im Ausgabenbereich kommt es hierbei zu Kostenverschiebungen, die dadurch begründet sind, dass die Kosten für die Unterhaltung von Grundvermögen im Gesamtergebnisplan zwar nach Kosten geordnet, jedoch nicht einzelnen Bereichen zugeordnet werden. So war im kameralen Haushalt bspw. die Pacht für den Sportplatz unter der Haushaltsstelle Sportstätten aufgeführt. Im doppischen Haushalt hingegen geschieht dies nur teilweise. Zwar wird die Pacht im Produkthaushalt Sportstätten ausgewiesen, taucht im Gesamtergebnishaushalt jedoch unter den Aufwendungen für Mieten und Pachten zusammen mit anderen Miet- und Pachtaufwendungen als Gesamtsumme auf. In der beigefügten Tabelle wurden die einzelnen Ausgabepositionen um diese Kosten bereinigt, so dass es insoweit zu Abweichungen zu den Vorjahren kommen kann.

Zu den einzelnen Teilhaushalten 1 – 7 wird den Ratsmitgliedern eine Übersicht der Produkte und Kostenstellen vorgelegt.

 

Der doppische Haushalt ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass Abschreibungen für das Anlagevermögen in Höhe von 172.400 € berücksichtigt werden, auf der anderen Seite werden die Auflösung von Sonderposten in Höhe von 166.300 € vorgenommen. Hierdurch werden bspw. erhaltene Anliegerbeiträge über die Abschreibungsdauer gewinnerhöhend aufgelöst.

 

Bürgermeister Brandt weist auf den Umstand der wegbrechenden Einnahmen hin, Einflüsse, die die Gemeinden nicht steuern können. Dem gegenüber stehen Umlagezahlungen, die sich aus dem Zeitraum vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009 berechnen. Bürgermeister Brandt erläutert im Ergebnishaushalt die kassenwirksamen Zahlen mit dem Jahresergebnis von -94.400 €. Im Finanzhaushalt benennt Bürgermeister Brandt den Finanzierungsmittelbestand  mit 128.200 €.

 

Der Verwaltungsausschuss hat den TOP ohne eine Empfehlung an den Rat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

Beigeordneter Escher sieht sich generell mit der Finanzlage und den Einnahmeverlusten konfrontiert. Erstrebenswert wäre für ihn, den Haushalt ausgleichen zu können, eine Haushaltskonsolidierung sollte möglichst verhindert werden.

 

Ratsherr Bertke erkundigt sich nach dem Jahresabschluss 2009, Bürgermeister Brandt weist darauf hin, dass dieser noch nicht fertig gestellt ist. Ratsherr Bertke merkt an, dass die Rücklage größtenteils verbraucht ist, er  weist darauf hin, dass aus den Einnahmen der Grundstücksverkäufe zwingend auch die Schulden getilgt werden müssen. Bei den Steuerprognosen ist er skeptisch, dass diese erreicht werden können, da es vielen Betrieben nicht so gut geht. Er bittet diese Lage zu berücksichtigen und den Haushalt im Auge zu behalten.

 

Stellv. Bürgermeister Wolting zeigt sich erfreut, dass eine Haushaltskonsolidierung verhindert werden konnte, er sieht im doppischen Haushalt eine große Menge Zahlen, die für einen Laien noch schwer zu verstehen sind.