a)    Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                          5.272.300 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                             6.023.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                              0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                  0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                               - 751.400 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf            4.673.400 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf           5.265.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                2.028.800 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                               2.271.400 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                              242.600 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                             259.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                            -851.900 €

 

       festsetzt,

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    6.944.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   7.796.700 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 242.600 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2010 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festsetzt:

 

1.     Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      360 v.H.

1.2   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                360 v.H.

 

2.     Gewerbesteuer                                                                                   360 v.H.

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                  

 

b)    Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 wird beschlossen.          

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):