TöB |
Stellungnahme |
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Samtgemeinde
Fürstenau /–
Zivilschutz |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Erdgasverkaufsstelle
Münster |
keine Anlagen oder Planungsabsichten im Bereich |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Deutsche Telekom AG |
Es befinden sich Leitungen im Planungsbereich, die bei Baumaßnahmen zu schützen sind. |
Abwägungsvorschlag: |
die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen |
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Unterhaltungsverband Nr. 94 "Große
Aa" |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Staatl. Baumanagement Osnabrück |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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RWE Westfalen-Weser-Ems |
keine Bedenken, auf die im Planbereich vorhandenen Strom- und Erdgasleitungen ist Rücksicht zu nehmen |
Abwägungsvorschlag: |
die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen |
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Stadt- u. Kreisarchäologie |
keine Bedenken, Hinweis auf Meldepflicht archäologischer Funde |
Abwägungsvorschlag: |
die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen |
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Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft u.
Küstenschutz |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Wasserverband Bersenbrück |
- Trinkwasserleitung im Planbereich
vorhanden, Anschluss - das Grundstück liegt in einem Bereich, in
dem das |
Abwägungsvorschlag: |
die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die Erschließungssituation wird im
Rahmen des Bauantragsverfahren geregelt |
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Handwerkskammer Osnabrück-Emsland |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Bistum Osnabrück für Kath. Kirchgemeinde
„St. Katharina“ |
kein Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Staatl. Wehrbereichsverwaltung II Hannover |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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GLL Osnabrück |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Landwirtschaftskammer Niedersachsen /
Forstamt Osnabrück |
- aus landwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken, da die - aus forstfachlicher Sicht keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Kabel Deutschland GmbH |
keine Bedenken, da im Plangebiet keine Anlagen vorhanden oder geplant |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Niedersächsische Landesforsten |
keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
- ohne
- |
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Staatl. Gewerbeaufsichtsamt |
keine Bedenken; bei der Ansiedlung von Betrieben ist darauf zu achten, dass diese das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen und die Lärmrichtwerte einzuhalten sind |
Abwägungsvorschlag: |
die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen |
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Landkreis Osnabrück (mündliche Stellungnahme
vorab) |
FD Ordnung: die Löschwasserversorgung ist sicher zu stellen FD Planen und Bauen keine Bedenken FDUmwelt: keine Bedenken |
Abwägungsvorschlag: |
die
Löschwasserversorgung ist durch die öffentliche Wasserversorgung sowie
Gewässer III. Ordnung gewährleistet |
Weitere Stellungnahmen berührter Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor.
Stellungnahmen aus der betroffenen Öffentlichkeit liegen ebenfalls nicht vor.
Der vorliegende Entwurf der Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich am Neuenkamp im Ortsteil Settrup von Hausnummer 4 bis Hausnummer 14 und Hausnummer 5 bis 7 wird als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (18 Ja-Stimmen):