Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18

Aus der Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit sind folgende Stellungnahmen eingereicht worden:

 

TöB

Stellungnahme

 

 

Samtgemeinde Fürstenau

/– Zivilschutz

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Erdgasverkaufsstelle Münster

keine Anlagen oder Planungsabsichten im Bereich

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Deutsche Telekom AG

Es befinden sich Leitungen im Planungsbereich, die bei Baumaßnahmen zu schützen sind.

Abwägungsvorschlag:

die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Unterhaltungsverband Nr. 94 "Große Aa"

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Staatl. Baumanagement

Osnabrück

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

RWE Westfalen-Weser-Ems

keine Bedenken, auf die im Planbereich vorhandenen Strom- und Erdgasleitungen ist Rücksicht zu nehmen

Abwägungsvorschlag:

die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Stadt- u. Kreisarchäologie

keine Bedenken, Hinweis auf Meldepflicht archäologischer Funde

Abwägungsvorschlag:

die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft u. Küstenschutz

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Wasserverband Bersenbrück

- Trinkwasserleitung im Planbereich vorhanden, Anschluss
   ist möglich

- das Grundstück liegt in einem Bereich, in dem das
   Schmutzwasser dezentral zu entsorgen ist; einige

   Anlieger an der Straße Neustadt haben grundsätzlich

   Interesse an die Druckrohrleitung angeschlossen zu

   werden, ob und wann diese Leitung hergestellt wird, an

   die u. U. auch das Plangebiet angeschlossen werden

   könnte, steht nicht fest

Abwägungsvorschlag:

die Hinweise werden zur Kenntnis genommen; die Erschließungssituation wird im Rahmen des Bauantragsverfahren geregelt

 

 

Handwerkskammer

Osnabrück-Emsland

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Bistum Osnabrück für Kath. Kirchgemeinde „St. Katharina“

kein Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Staatl. Wehrbereichsverwaltung II Hannover

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

GLL Osnabrück

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Landwirtschaftskammer Niedersachsen / Forstamt Osnabrück

- aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, da die
   Entwicklungsmöglichkeiten tierhaltender Betrieben nicht

   zusätzlich eingeschränkt wird

- aus forstfachlicher Sicht keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Kabel Deutschland GmbH

keine Bedenken, da im Plangebiet keine Anlagen vorhanden oder geplant

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Niedersächsische Landesforsten

keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

- ohne -

 

 

Staatl. Gewerbeaufsichtsamt

keine Bedenken; bei der Ansiedlung von Betrieben ist darauf zu achten, dass diese das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen und die Lärmrichtwerte einzuhalten sind

Abwägungsvorschlag:

die Hinweise werden zur Kenntnis genommen

 

 

Landkreis Osnabrück

(mündliche Stellungnahme vorab)

FD Ordnung:                         die Löschwasserversorgung

                                              ist sicher zu stellen

FD Planen und Bauen          keine Bedenken

FDUmwelt:                            keine Bedenken

Abwägungsvorschlag:

die Löschwasserversorgung ist durch die öffentliche Wasserversorgung sowie Gewässer III. Ordnung gewährleistet

 

 

Weitere Stellungnahmen berührter Behörden und Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor.

 

Stellungnahmen aus der betroffenen Öffentlichkeit liegen ebenfalls nicht vor.

 

Der vorliegende Entwurf der Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich am Neuenkamp im Ortsteil Settrup von Hausnummer 4 bis Hausnummer 14 und Hausnummer 5 bis 7 wird als Satzung beschlossen.

 

Die Satzung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):