Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 18

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 203/11, 200/2, 227/2 und 227/4.


Herr Desmarowitz erläutert das Aufstellungsverfahren sowie die eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und Privatpersonen (Nachbarn) zwischen der 1. und der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes. Er stellt anhand von Folien das abgeänderte Bauvorhaben dar.

 

Beigeordneter Oldenhage führt aus, dass sehr viele Anregungen und Bedenken der Anlieger vorliegen, die von der CDU-Fraktion sehr ernst genommen und ausgiebig beraten worden sind. Durch das geplante Bauvorhaben wird eine wesentliche Verbesserung dieses Bereiches erzielt. Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Beigeordneter Knocks trägt vor, dass die SPD-Fraktion durchaus Verständnis für die Skepsis und das Misstrauen der Anlieger hat. Nach der Planüberarbeitung ergeben sich keine negativen Auswirkungen für die Anlieger. Die Wohnsituation wird negativ beeinflusst durch den Verkehrslärm, der von der Bundesstraße ausgeht. Durch den Neubau entsteht keine große Lärmbelästigung der umliegenden Grundstücke. Für die Grundstücke „Burgstraße 27 und 29“ ergibt sich sogar eine Verbesserung, da der „Kundenverkehr“ wegfällt. Der bisherige Lagerplatz wird beseitigt. Es wird Verständnis für den Wunsch aufgebracht, eine Stützmauer anzulegen. Diesbezüglich sollte die Verwaltung ein Gespräch mit dem Investor führen. Die betreffenden Grundstücke sind in der Vergangenheit immer gewerblich genutzt worden, sie werden jetzt nur anders und attraktiver gestaltet. Die vorhandene Bausubstanz des ehemaligen Grundstücks Hustede ist weitestgehend abgängig. Es entsteht ein Einkaufszentrum am Rand der Innenstadt. Vom Anlieger Selker ist in der Fachausschusssitzung am 16.02.2010 Rechenbeispiele vorgeführt worden, wonach für die Anlieger ein Wertverlust von 1 Mio € vorliegt bei Verwirklichung des Bauvorhabens. Die SPD-Fraktion hat Herrn Selker mit Schreiben vom 18.02.2010 gebeten, ihr die Berechnungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Aus den Unterlagen sollten folgende Angaben konkret hervorgehen:

 

1.   Welche Objekte (Grundstücke, Gebäude) sind in die Ermittlungen einbezogen worden?

2.   Welche Werte sind für diese Objekte ermittelt worden? Bitte jedes Objekt benennen.

3.   Welche Wertermittlungsverfahren wurden dabei angewendet?

4.   Welche Wertverluste wurden für die einzelnen Objekte ermittelt?

5.   Wie wurden diese Wertverluste errechnet, welche Faktoren wurden dabei berücksichtigt?

 

Die SPD-Fraktion hat auf dieses Schreiben nur eine pauschale Antwort erhalten. Es wurden keine Faktoren genannt, auch keine fundierten Aussagen getroffen.

Beigeordneter Knocks teilt mit, dass die SPD-Fraktion sich von dem geplanten Bauvorhaben eine positive Auswirkung verspricht.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (18 Ja-Stimmen):