Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschriften werden nicht erhoben. Der Vorsitzende stellt fest, dass damit die Niederschriften St/StR/05/2008 vom 22.04.2008, St/StR/02/2009 vom 29.09.2009 und St/StR/03/2009 vom 08.12.2009 genehmigt sind.