Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 14

  1. Die Gemeinde Bippen beantragt die Finanzierung beim GLL aus dem Programm der Dorferneuerung für das Maurer- und Zimmermannsgewerk.
  2. Nach Abstimmung und Zustimmung durch das GLL wird die Ausschreibung unverzüglich veranlasst. Die Vergabe erfolgt über den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen.
  3. Die Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2009 als übertragene Mittel zur Deckung bereit.

 


Die Sanierung der Scheune des Kuhlhoffs wird aus Mitteln der Gemeinde Bippen, des GLL –Dörfliche Entwicklung- und dem Konjunkturprogramm II realisiert werden. Der entsprechende Bauantrag durch die Gemeinde Bippen liegt beim Landkreis Osnabrück vor und es wird in Kürze mit der entsprechenden Baugenehmigung für die Scheunensanierung gerechnet. Nach Baugenehmigung ist unverzüglich mit der Baumaßnahme zu beginnen, da die Konjunkturprogramm II-Mittel für das Jahr 2010 gebunden sind.

Der gemeindliche Anteil für die Maurer- und Zimmermannsarbeiten in einer Größenordnung von ca. 130.000 Euro wird voraussichtlich unter Einbeziehung von Eigenleistung  um 65.000 Euro refinanzierbar sein. Um die Maßnahme zu beginnen und zu realisieren, wird daher vorgeschlagen, sobald auch die Genehmigung durch das GLL für die Gemeinde Bippen für die Lose Maurer- und Zimmermannsarbeiten vorliegen, die Ausschreibungen zu veranlassen, damit eine zügige Vergabe erfolgen kann.

Die Samtgemeinde Fürstenau wird im Auftrag der Gemeinde Bippen die Ausschreibung für die beiden gemeindlichen Lose vornehmen und die Gemeinde wird die Refinanzierungsanträge beim GLL stellen. Durch diese Regelung ist ein verzahntes Arbeiten der samtgemeindlichen und gemeindlichen Aufgaben im Rahmen der Gesamtmaßnahme gesichert. Ziel ist es, diese Maßnahme bis September / Oktober 2010 zum Abschluss zu bringen.


Der Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):