(Dieser Punkt wird nach Tagesordnungspunkt Ö 6 behandelt)

 

Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gem. § 28 NGO Frau Erika Schwietert als in den Jugend- und Kulturausschuss berufenes, hinzugewähltes beratendes Mitglied über die ihr nach §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend erfolgt die Verpflichtung gem. § 42 NGO per Handschlag durch den Samtgemeindebürgermeister Selter.