Sitzung: 23.02.2010 SG-Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: FG 20/003/2010
Samtgemeindeverwaltungsoberrat Weymann führt aus, dass nach dem Verwaltungsentwurf der Ergebnishaushalt 2010 keinen Fehlbedarf ausweist. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist daher nicht erforderlich.