Sitzung: 16.02.2010 Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 2
Vorlage: FB 5/002/2010
Herr Desmarowitz stellt die geplante 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Koppelstraße West“ vor und erläutert die
Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange und der Bürger und den
daraus resultierenden Abwägungsvorschlag ausführlich.
Herr Weymann trägt die wesentlichen Aussagen
des anliegenden Schreibens der Werbegemeinschaft Fürstenau e. V. vom 15.02.2010
vor.
Nach
ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
mehrheitlich (7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen):
Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 203/11, 200/2, 227/2 und 227/4.