Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltung: 2

Herr Desmarowitz stellt die geplante 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Koppelstraße West“ vor und erläutert die Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange und der Bürger und den daraus resultierenden Abwägungsvorschlag ausführlich.

 

Herr Weymann trägt die wesentlichen Aussagen des anliegenden Schreibens der Werbegemeinschaft Fürstenau e. V. vom 15.02.2010 vor.

 

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich (7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen):

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 3 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 9 und umfasst die Flurstücke 203/11, 200/2, 227/2 und 227/4.