Herr Stephan Selker trägt verschiedene Anmerkungen und Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung vor. Er stellt klar, dass er eine Änderung des Bebauungsplans nicht verhindern möchte, sondern lediglich um eine „richtige“ Interessenabwägung bemüht ist. Er regt an, die Angelegenheit im kleinen Kreis, d. h. mit einigen Anliegern, Verwaltungsvertretern und dem Planer, nochmals zu diskutieren.

Ferner beanstandet Herr Selker, dass die Ladung zur heutigen Sitzung nicht in den Bekanntmachungskästen ausgehangen hat. Der Vorsitzende sagt eine Prüfung auch im Hinblick auf eventuelle Konsequenzen zu. Herr Oldenhage weist darauf hin, dass auf die Sitzung in der örtlichen Presse hingewiesen wurde.

Anmerkung:

Es wurde festgestellt, dass die Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.02.2010 versehentlich nicht durch Aushang in den Aushangkästen der Stadt Fürstenau bekannt gemacht wurde. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau. Da Herr Stadtdirektor Selter in der Tagespresse vom 12.02.2010 auf die Sitzung hingewiesen hat und Besucher zur Sitzung auch tatsächlich zugelassen wurde, war die faktische Öffentlichkeit der Sitzung dennoch gegeben. Auf die Wirksamkeit der vom Stadtrat zu fassenden Beschlüsse hat dieser Formfehler keinen Einfluss, da eine Verpflichtung zur Vorbereitung der Ratsbeschlüsse allein für den Verwaltungsausschuss, nicht für weitere aus den Ratsmitgliedern gebildete beratende Ausschüsse besteht.

Herr Grave verteilt eine Skizze zur Verdeutlichung der von ihm vorgeschlagenen Änderung der Dachkonstruktion des zukünftigen Gebäudes.