Samtgemeindeoberamtsrat Weymann bezieht sich auf Punkt 12.1 der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 16.06.2005 und führt aus, dass die Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechtes und die Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom Niedersächsischen Landtag noch nicht wie vorgesehen im Juni 2005 beschlossen wurde.

 

Da die gesetzlichen Grundlagen noch nicht vorliegen, können die noch erforderlichen Beschlüsse des Samtgemeinderates, Stadtrates und der Gemeinderäte hinsichtlich der Fortführung des kameralen Rechnungsstiles erst zu einem späteren Zeitpunkt vorbereitet werden.