Beigeordneter Oldenhage teilt mit, dass er die Verlängerung seines Führerscheines im Bürgerbüro der Samtgemeinde Fürstenau beantragt hatte und anschließend vom Landkreis Osnabrück die schriftliche Mitteilung erhielt, dass der Führerschein dort abgeholt werden kann.

Auf telefonische Anfrage, warum er den Führerschein nicht in Fürstenau abholen kann, wurde ihm vom zuständigen Sachbearbeiter beim Landkreis Osnabrück erklärt, dass die Mitarbeiter im Bürgerbüro der Samtgemeinde Fürstenau nach eigener Aussage arbeitsmäßig überlastet sind und daher die Abholung beim Landkreis Osnabrück zu erfolgen hat. Bei der Abholung des Führerscheines wurde ihm die vorgebrachte Begründung nochmals bestätigt.

 

Er weist darauf hin, dass er für diese Verfahrensweise kein Verständnis hat, da durch die Einführung „Landkreis vor Ort“ den Bürgern die Wege zum Landkreis Osnabrück abgenommen werden sollten.

 

Stadtdirektor Kamlage führt dazu aus, dass er diese Angelegenheit mit den Mitarbeitern im Bürgerbüro besprochen hat. Ihm wurde bestätigt, dass von dort keinerlei Äußerungen gegenüber dem Landkreis Osnabrück getroffen wurden, dass die Ausgabe der Führerscheine bei der Samtgemeinde Fürstenau nicht möglich ist.

Bei einem Telefongespräch mit Herrn Heuer vom Landkreis Osnabrück wurde von diesem mitgeteilt, dass die Aufgabe „Ausgabe der Führerscheine“ nicht in den Aufgabenkatalog „Landkreis vor Ort“ mit aufgenommen wurde, da gewährleistet sein muss, dass beim Umtausch der bisherige Führerschein auch vernichtet wird. Eine Ausgabe vor Ort ist jedoch möglich, wenn auf dem Antragsformular angekreuzt wird, dass der Führerschein bei der Gemeinde abgeholt werden kann.

 

Von der Verwaltung wird Klärung der Angelegenheit zugesagt, da nicht nachvollziehbar ist, warum die Ausgabe der Führerscheine nicht in jedem Fall bei der Gemeinde erfolgen kann.