Sitzung: 13.09.2005 Werksausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: FB 5/048/2005
Beschlussvorschlag:
Die vorgelegten Entwürfe
- der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Fürstenau,
- der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler
Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau,
- des
Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau
werden mit den in den Anlagen eingearbeiteten Änderungen als
Satzung beschlossen.
Samtgemeindeamtsrätin Kolosser trägt vor, dass vermehrt von den Nutzungsberechtigten der Wunsch geäußert wurde, die Grabstätten teilweise mit Kieselsteinen zu bedecken. Sie schlägt daher vor, den letzten Satz des § 26 der Friedhofssatzung zu streichen. Entsprechend ist der § 20 Abs. 5 unter „Grabplatten“ wie folgt abzuändern: „Auf Reihen- und Wahlgrabstätten ist das Auflegen von Grabplatten bzw. Kieselsteinen in einer Größe von bis zu 40 % je Grabstellenfläche zulässig“. Von den Mitgliedern des Werksausschusses werden keine Bedenken erhoben.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Werksausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):