Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21

Das Straßengrundstück im Eigentum der Stadt Fürstenau Gemarkung Settrup, Flur 6, Flurstücke 7/1 und 12 von der K 116 bis zur Grenze der Gemarkungen Settrup und Fürstenau mit einer Länge von rd. 380 m wird als sonstige Straße im Außenbereich i. S. d. § 47 Abs. 3 NStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Fürstenau. Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Straße erhält die Bezeichnung „Höner Weg“.


Der Stadtrat beschließt einstimmig: