Für den Bereich am Neuenkamp im Ortsteil Settrup von Hausnummer 4 bis Hausnummer 14 und Hausnummer 5 bis 7 ist eine Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB entsprechend dem anliegenden Entwurf aufzustellen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig:
Für den Bereich am Neuenkamp im Ortsteil Settrup von Hausnummer 4 bis Hausnummer 14 und Hausnummer 5 bis 7 ist eine Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB entsprechend dem anliegenden Entwurf aufzustellen.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: