Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrundeliegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

 

die Einnahmen und Ausgaben um je                                                  1.666.100 €

von                                                                                                      1.814.200 €

auf                                                                                                       3.480.300 €

erhöht,

 

im Vermögenshaushalt

 

die Einnahmen und Ausgaben um je                                                    518.300 €

von                                                                                                        181.300 €

auf                                                                                                         699.600 €

erhöht,

 

in § 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

in § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlag,

 

in § 4

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstsatz nicht verändert,

 

in § 5

 

die Steuersätze nicht ändert

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.


Herr Weymann erläutert kurz den vorgelegten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 und weist besonders auf zwei größere Baumaßnahmen hin. Zum einen ist dies der Krippenanbau, zum anderen die Sanierung der Scheune des Kuhlhoffs. Letztgenannte Maßnahme gliedert sich in zwei Einzelmaßnahmen, wovon die eine (energetische Sanierung) über die Samtgemeinde und die andere über die Gemeinde „abgewickelt“ wird. Daher ist auch eine strikte Trennung dieser beiden Maßnahmen erforderlich.

Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass der Schuldenstand inzwischen bei unter 200.000 € liegt.

 

Auf Anfrage von Frau Elbers erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die Gemeinde für den Krippenanbau voraussichtlich Kosten in Höhe von 132.000 € zu tragen hat. Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit Hannover statt.

 

Herr Hagen erklärt, dass es wichtig ist, noch einmal darauf hinzuweisen, dass nicht alle Maßnahmen über das Konjunkturprogramm abgewickelt werden können. Der Ausbau der Kuhlhoff-Scheune kann im Rahmen des Programms erfolgen, nicht machbar ist hingegen ein Ausbau von Gemeindestraßen.


Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):