Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrundeliegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um je 1.666.100 €
von 1.814.200 €
auf 3.480.300 €
erhöht,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um je 518.300 €
von 181.300 €
auf 699.600 €
erhöht,
in § 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlag,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstsatz nicht verändert,
in § 5
die Steuersätze nicht ändert
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
Herr Weymann
erläutert kurz den vorgelegten Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2009 und
weist besonders auf zwei größere Baumaßnahmen hin. Zum einen ist dies der
Krippenanbau, zum anderen die Sanierung der Scheune des Kuhlhoffs.
Letztgenannte Maßnahme gliedert sich in zwei Einzelmaßnahmen, wovon die eine
(energetische Sanierung) über die Samtgemeinde und die andere über die Gemeinde
„abgewickelt“ wird. Daher ist auch eine strikte Trennung dieser beiden
Maßnahmen erforderlich.
Sehr
erfreulich ist die Tatsache, dass der Schuldenstand inzwischen bei unter
200.000 € liegt.
Auf Anfrage
von Frau Elbers erklärt Bürgermeister Tolsdorf, dass die Gemeinde für den
Krippenanbau voraussichtlich Kosten in Höhe von 132.000 € zu tragen hat.
Derzeit finden Abstimmungsgespräche mit Hannover statt.
Herr Hagen
erklärt, dass es wichtig ist, noch einmal darauf hinzuweisen, dass nicht alle
Maßnahmen über das Konjunkturprogramm abgewickelt werden können. Der Ausbau der
Kuhlhoff-Scheune kann im Rahmen des Programms erfolgen, nicht machbar ist
hingegen ein Ausbau von Gemeindestraßen.
Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):