Die vom Landkreis Osnabrück bewilligte Zuweisung zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen wird nach Abzug der dem Landkreis Osnabrück gegenüber bestehenden Verpflichtungen entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2008 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 243.031,71 €
Stadt Fürstenau 156.065,21 €
Gemeinde Bippen 3.252,94 €
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (30 Ja-Stimmen):