Die Stadt Fürstenau übernimmt hinsichtlich des Ausbaues des Weges ENR. 72 im Rahmen der 5. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG einen Eigenleistungsbetrag von abschließend 13.000,-- €.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig:
Die Stadt Fürstenau übernimmt hinsichtlich des Ausbaues des Weges ENR. 72 im Rahmen der 5. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG einen Eigenleistungsbetrag von abschließend 13.000,-- €.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig: