Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21

Die Stadt Fürstenau übernimmt hinsichtlich des Ausbaues des Weges ENR. 72 im Rahmen der 5. Änderung des Planes nach § 41 FlurbG einen Eigenleistungsbetrag von abschließend 13.000,-- €.


Der Stadtrat beschließt einstimmig: