Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt und der Stadtrat beschlussfähig ist. Hinsichtlich der Einladungsfrist zu den Tagesordnungspunkten Ö 12. und Ö 14. verweist er auf § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Fürstenau vom 20.03.2007.